Sämtliche administrative Arbeiten werden dabei von uns für Sie gemacht.
Definition des Projektes und Aufbaus Ihrer neuen Firma. Wir organisieren dazu normalerweise ein Treffen mit dem Gründer, seinen Beratern, dem Schweizer Anwalt, bei Bedarf auch mit den beteiligten steuerlichen Beratern und uns in Zug.
Ca. 2 Wochen später kann dann noch ein zweiter Besuch folgen, wenn Sie die Bankgespräche selber begleiten möchten oder die Bank Sie persönlich kennen lernen will.
Dann reicht ein Besuch in Zug und alle notwendigen Abklärungen können bereits an diesem Tag gemacht werden. Evt. müssen Sie uns dann noch ein paar Unterlagen nachschicken. Wollen Sie erst einmal nur ein Domizil gründen, ist die Vorgehensweise noch einfacher. Die gesamte rechtliche Abwicklung wird von unseren Schweizer Anwälten in Kooperation mit Ihnen bzw. Ihren Anwälten erledigt. Und auch nach der Gründung kümmern wir uns um alle laufenden Angelegenheiten Ihrer Firma in der Schweiz.